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Villa Steingasse, Steingasse 13, 79227 Schallstadt

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Lebensqualität für Menschen mit Demenz

Kurzkonzept

der Wohngemeinschaft Villa Steingasse Steingasse 13, 79227 Schallstadt

Zielgruppe und Anzahl der Bewohner*innen

Die Pflege- Wohngemeinschaft Villa Steingasse ist ein Angebot für 10 Menschen mit einer dementiellen Erkrankung, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind und sich in einer familiären Atmosphäre wohlfühlen. In der überschaubaren Wohngemeinschaft kann auf die Bewohner*innen individuell eingegangen werden. Die Beteiligung an Alltagsaktivitäten wie Einkaufen, Kochen, Wäsche zusammenlegen erhält und fördert die persönlichen Kompetenzen.

Regelmäßige Zeitung (vor-) lesen, Spazieren gehen, gärtnern und vieles mehr bringt Abwechslung in den Alltag, regt an und fördert ein aktives Zusammenleben. Das 11. Zimmer wird mehrmals jährlich als Verhinderungspflege angeboten und bietet eine maximal 6-wöchige Versorgung um eine häusliche Krisensituation zu überbrücken.

Teilhabe

Die Bewohner*innen der Wohngemeinschaft sind Teil des Gemeinwesens und sollen darin eingebunden sein.

Der Kontakt zu örtlichen Vereinen, den Kindergärten und den Kirchengemeinden wird im Rahmen unterschiedlicher Aktivitäten intensiv gepflegt. Regelmäßige Sommercafés, Teilnahme am „lebendigen Advent“, regelmäßige Musikveranstaltungen durch die Vereine tragen dazu bei.

Das bürgerschaftliche Engagement ist eine weitere Säule, um die Teilhabe am Gemeindeleben zu ermöglichen. Interessierte Bürger*innen sind willkommen, sich ehrenamtlich zu engagieren.

Geteilte Verantwortung

Die Wohngemeinschaft steht  unter dem Motto der geteilten Verantwortung. Ein Personalmix wird angestrebt. Geteilte Verantwortung bedeutet, dass sie von mehreren Säulen getragen wird.

  1. Professionelle Pflege über den Pflegedienst
  • Der Pflegedienst ist Abrechnungsträger nach SGB V und SGB XI.
  • Er übernimmt die vereinbarte Pflege im Bereich der Körperpflege und/ oder gegebenenfalls die ärztliche delegierte Behandlungspflege.
  • Der Dienst ist Arbeitgeber/Anstellungsträger der professionellen Pflegekräfte, die Vergütung erfolgt auch über diesen.

 

  1. Alltagsbegleiter*innen
  • Alltagsbegleiter*innen sind im angemessenen und vereinbarten Umfang rund um die Uhr anwesend.
  • Sie sind speziell geschult und auf ihre Aufgabe vorbereitet.
  • Sie sind verantwortlich für die Tagesstrukturierung, die Zubereitung der Mahlzeiten, die Wäschepflege sowie für die Betreuung und Aktivierung der Bewohner*innen.
  • Sie unterstützen die Pflegemitarbeiter*innen und übernehmen leichtere pflegerische Tätigkeiten

 

  1. Angehörige – Freunde
  • Eine Mitwirkung von Angehörigen und Freunden ist ausdrücklich gewünscht und im jeweils vereinbarten Rahmen auch verpflichtend.
  • Der wöchentliche Einkauf, das Führen der Haushaltskasse, die Reinigung der Bewohnerzimmer und der „Frühjahrsputz“, geplante Dienste zu den Mahlzeiten gehören zu den regelmäßigen verpflichtenden Aufgaben der Angehörigen.
  • Die Angehörigen bilden in Vertretung der Bewohner*innen das „Bewohner*innen-Gremium“, das sich regelmäßig zur Beratung trifft.
  • Die Bewohnerinnen beauftragen den Pflegedienst und die Alltagsbegleitung.
  • Sie finanzieren über den Wohngruppenzuschlag die Koordinationsbeauftragte
  • Aus ihren Reihen wird ein*e Bewohnersprecher*in gewählt, der die Angehörigen nach innen und außen vertritt.

 

  1. Ehrenamtliche
  • Mögliche Beteiligungen sind eine Unterstützung bei Tagesaktivitäten wie z.B. Vorlesen, Begleitung bei Spaziergängen, Musizieren, Spielen etc.
  • Ebenso ist eine Beteiligung bei der Gartenpflege, Wohnraumgestaltung, handwerklichen Tätigkeiten, Öffentlichkeitsarbeit, Feste, Spendenwerbung usw. möglich.

 

  1. Bürgerverein Steingasse e.V.
  • Der Bürgerverein ist Generalmieter der Wohnung Steingasse 13 und vermietet an die Bewohner*innen. Der Bürgerverein unterstützt die Wohngemeinschaft ideell, konzeptionell, finanziell und persönlich.

 

Der Bürgerverein verfolgt das Interesse, die Wohngemeinschaft im Gemeinwesen zu integrieren und etablieren und ist erster Ansprechpartner für interessierte zukünftige Bewohner*innen sowie Ehrenamtliche.

Wohnen und Wohnumfeld

Die Wohngemeinschaft ist in erster Linie Ort des Wohnens. Die Funktionalität ordnet sich der Gestaltung einer häuslichen und familiären Atmosphäre unter. Im Sinne der Unterstützung einer möglichst selbstständigen Lebensführung mit hoher Lebensqualität ist die Wohngemeinschaft barrierefrei.

Architektonische Gestaltung und Garten

Wichtige architektonische Aspekte wurden bei der Gestaltung eines auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz ausgerichteten Milieus berücksichtigt:

Die Wohngruppe verfügt über eine ausreichende Nutzfläche plus Außenanlage.
Jede*r Bewohner*in verfügt über ein 13-16 m² großes Einzelzimmer, das sie/er privat ausstattet.
Der Wohn- und Essbereich mit offener Küche liegt zentral zwischen allen Bewohnerzimmern. Die Küche ist ergonomisch gestaltet.

Es gibt 2 barrierefreie Duschbäder und ein Bad mit Badewanne.

Im Hauswirtschaftsraum befinden sich 2 Waschmaschinen, ein leistungsfähiger Wäschetrockner, ein großen Handwaschbecken, sowie eine vielseitige Arbeitsfläche.

Der hohe Anteil an Fensterflächen sorgt für möglichst viel Tageslicht. Spiegelnde und stark strukturierte Oberflächen, die bei Menschen mit Demenz Unsicherheit und Angst auslösen können, wurden vermieden. Im gemeinschaftlichen Wohnbereich wird mit Zirkadianem Licht, mit unterschiedlichen Lichttemperaturen der Tagesverlauf nachempfunden.

Der Garten lädt mit Sitzgelegenheiten, einem Nutzgarten aus Hochbeeten und leichtgängigen Wegen zum Verweilen ein.

Stand: 24.2.2024